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Behörden scheitern mit Versuch, Versammlungsrecht einzuschränken

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Juristischer Erfolg für Atomkraftgegner: Kostenauflage zu Biblis vom VGH Kassel kassiert

(PE 23.04.10) (Wortlaut des Beschluss im Artikel) Wie am späten Freitag nachmittag bekannt wurde, sind die Behörden mit dem Versuch gescheitert, die Sanitätskosten der Anti-Atom-Umzingelung des AKW Biblis auf die Veranstalter abzuwälzen und damit insgesamt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen.



Gegen entsprechende Auflagen hatten sich die Organisatoren der Anti-Atom-Demonstration am morgigen Samstag juristisch gewehrt. Ein erster Antrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt war abgelehnt worden, daraufhin hatte der betraute Rechtsanwalt Kieseritzky aus Frankfurt für die Veranstalter Beschwerde beim VGH Kassel als nächsthöhere Instanz eingelegt. Dieser wurde heute erfolgreich stattgegeben.

Für den Trägerkreis der Anti-Atom-Umzingelung erklärte Matthias Weyland vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): "Das ist ein riesiger Erfolg für uns und für alle zukünftigen Demonstrationen. Der Versuch, die Ausübung des Versammlungsrechts vom Geldbeutel der Veranstalter abhängig zu machen und damit erheblich einzuschränken, ist gescheitert!"

Hier: Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Kassel (*.pdf)

Die ursprüngliche Pressemitteilung gegen die Auflagen finden Sie unter: http://www.anti-atom-umzingelung.de/presse.html

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